2. Regierungs= Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 28. Januar 1865. Inhalt. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Württem- berg und Preußen, bezüglich der Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Flschereifrevel in den beider- seitigen Grenzgebieten. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der No- tarlatsbezirke im Oberamt Aalen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Württemberg und Preußen, bezüglich der Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischereifrevel in den beiderseitigen Grenzgebieten. Karl von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem mit der K. Preußischen Regierung eine Uebereinkunft in Betreff der Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feld= und Fischerei-Frevel in den beiderseitigen Grenz- gebieten abgeschlossen worden ist, welcher Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen- Raths und erfolgter Zustimmung Unserer getreuen Stände, Unsere Genehmigung er- tbeilt haben, so verordnen Wir, unter Aufhebung der Königlichen Verordnung vom 27. Februar 1838, betreffend die Ausdehnung des Jurisdictionsvertrags mit dem Fürsten-