237 Inhalt zu dem allgemeinen deutschen Bandelsgesetzbuche. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1—3. Erstes Buch. Vom Handelsstande. Erster Titel. Von Kauflenten. Artikel 4—11. Zweiter Titel. Von dem Handelsregister. Artikel 12—14. Dritter Titel. Von Handelsfirmen. Artikel 15—27. Vierter Titel. Von den Handelsbüchern. Artikel 28—40. Fünfter Titel. Von den Procuristen und Handlungsbevollmächtigten. Artikel 41—56. Sechster Titel. Von den Handlungsgehülfen. Artikel 57—65. Siebenter Titel. Von den Handelsmäklern oder Sensalen. Artikel 66—84. Zweites Buch. Von den Handelsgesellschaften. Erster Titel. Von der offenen Handelsgesellschaft. Erster Abschnitt. Von der Errichtung der Gesellschaft. Artikel 85—89. Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsverhältnisse der Gesellschafter unter einander. Artikel 90—109.