92 B. Transittaxen. (Unter Transittare versteht man diejenige Taxe, welche einem seden Staate für die durch sein Gebiet beförderten Depeschen zukommt.) Bezeichnun Tare. der Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen. Siaaten. Frk. Cent. s Desierreich. Für alle Dep schen und in allen Richumen gen 3 — Fuür jede Depesche, welche die Staaten des deutsch-österreichisben Vereines - durchläuft, ist dies die für diese I EStaatenqemeiafchaftlixchsskr. l Baden. Für die durch die Staa#n des deutsc- r Ssterreichischen Vereines beförderten De- . peschen in allen Richtungen 3 — id. l Für alle anderen 1 — Baye# n. Gür die durch die Slaaten des deutst- önerreichischen Vereines beförderten De- " peschrn in all. n Nicktungen 3 — id. I I Für alle an deren 1 — Belgin. Für alle durch Fran kreich wischen den Nie- "1 derlanden einerseils, Ilallen und der "% Sckweiz anderseite gewechselten Depesten — 50 D Für alle andern Depelchen in allen Rich- tungen. 1 — Dänemark.] Für alle D.peschin in allrn Richtungen, untersorische Linien inbegriffen * 1 50 Spanien. Flür die von Dänemark, J#alien, Norwegen, Schweren und den Staaten des deutich- 1 Esterreichischen Vereins, Preußen ausge- nommen, herrührenden oder dabin be- flimmten D. peschen. . 33.— Für rie mischen Frankreich und R gewechselten Depeschen. .. 2 — Fur alle andern Depeschen 2 50