109 jeder Telegraphenlinie ein Draht mit der vollen Meilenzahl, jeder weitere Draht aber nur mit der halben Meilenzahl seiner Länge in Berechnung genommen; Drei Zehntel des Vereinseinkommens werden getheilt nach Verhältniß der in dem betreffenden Abrechnungsquartale in den einzelnen Staaten beförderten (d. i. ab- gegangenen, angekommenen und durchgegangenen) Anzahl Vereinsdepeschen, ohne Rücksicht auf ihre Wortzahl; die übrigen Sechs Zehntel der Vereinseinnahmen kommen nach Verhältuißzahlen zur Ver- theilung, welche sich ergeben, wenn man die Anzahl der Vereinsdepeschen eines jeden Staates multiplizirt mit der durchschnittlichen Meilenzahl, welche die Depeschen in diesem Staate durchlaufen. Für die Zeit bis 31. Dezember 1866 kommen für die durchschnittliche Meilenzahl der Depeschenbeförderung in den verschiedenen Vereinsstaaten die Ziffern in Anwen- dung, welche aus den vom März 1862 bis Februar 1863 stattgefundenen Aufzeichnungen sich ergeben haben: Diese Ziffern sind für Oesterreittg J279 „ Preußen 80,50 „f„ Bayhen 339,214 Sachsen 7,30 Hannoreer 42460 Württemberrn 20),26 f — 3 „ Baden . . .. . .. 22,26 „ Mecklenburg- Schwerin 135,30 die Niederlanddde 24,50 Die gleichen Ermittlungen zur Bestimmung der durchschnittlichen Meilenzahl der Depeschenbeförderung in den einzelnen Vereinsstaaten sollen periodisch von drei zu drei Jahren, nächstesmal im Jahre 1866, stattfinden. Für den Fall des Beitritts einer neuen Verwaltung zum Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vereine soll deren Theilnahme an dem Vereinseinkommen von dem Tage des Beitritts ab, welcher jedoch nur der erste Tag eines Abrechnungsquartals seyn darf, beginnen. Zur Ermittelung der durchschnittlichen Meilenzahl der Depeschenbeförderung in dem 9