Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. * Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 21. Jamnar 1809. Inhalt. Köninliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordneten- Wabl für den Oberamtsbe lirk Riedlingen., I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keinc. II. Verfügungen der Departements. Des Departemecuts des Innern. Des Ministeriums des Innern. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordneten-Wahl für den Oberamtsbezirk Riedlingen. Nachdem die letzte Abgeordneten-Wahl des Oberamtsbezirks Riedlingen für ungül- tig erklärt worden ist, wird hiemit auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät die Vornahme einer Neuwahl für diesen Bezirk angeordnet, und hiefür folgen- des weiter verfügt: 1) Die in Gemäßheit des Art. 1 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 gebildeten, beziehungsweise nach Art. 2 desselben Gesetzes zu ergänzenden Commissionen für Ent- werfung und Fortführung der Wählerlisten haben unverweilt für Richtigstellung der letztern Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres