15 |) Pflummern, Dürrenwaldstetten, Friedingen, Grieningen, Ittenhausen, Mörsingen, Upflamör mit dem Abstimmungsort Pflummern. 2) Uttenweiler, Alleshausen, Betzweiler, Hailfingen, Offingen, Sauggart, Seekirch mit dem Abstimmungsort Uttenweiler. 6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke zu der Wahlhandlung beizugebenden zwei von den vereinigten bürgerlichen Collegien des Ab- stimmungsorts aus ihrer Mitte zu bestellenden Urkundspersonen ist rechtzeitig Sorge zu tragen. Im Uebrigen wird Behufs gesetzmäßiger Durchführung des ganzen Wahlgeschäfts auf die Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 26. März und der Ministerial-Verfügungen vom 20. April und 5. Juni vorigen Jahrs zur Nachachtung hingewiesen. Stuttgart, den 20. Januar 1869. Geßler. —— , Gedruckt bei G. Hasselbrin k.