345 Die Luxusweine und Branntwein, die gewöhnlich in Kisten oder Körben verpackt sind, bezahlen für je 5 Vfund Bruttogewicht . 23 Rp. Von je 5 Maß Branntwein, Schweizerischem 31 „ Von je 5 Maß Branntwein ausländischen 142 „ » » WeingeiftSchweizerifchem.....65» » » nicht — .. . 90 „ » » Obstwein oder Bier .. . 7 „ Aidwalden: Weingeit.. 15 Pp. per Maß. Branntwein . ..........8» » Wein, Schweizerischer 3 „ „ „ fremder 5 „ » Bier 3 1 » Obstwclll. . 2» » Fremder Wein in ufte ½ 8 r* zr 1 T berechnet) . .. 36 „ „ Glarus: Wein, Schweizerischer, in Fässen. Fr. 2. 20 per Saum. Gewöhnlicher Tischwein, fremdenr „ 4. 40 „ Feine ausländische Weine, Luxusweine und überhaupt alle geistigen Getränke, ob sie in Fässern oder in Fla- schen eingeführt wede n werden zu Flaschen berechnet und bezahhleon Fr. —. 20 die Flasche. Obstwein „ —. 30 per Saum. Aller Branntwein oder Weingeist, ob er eingeführt oder im Kanton fabrizirt, bezahlt, wenn er für den inneren Konsum bestimmt iit .. . —.22 per Maß. Zug: Wein, ausländischer, in Fässer 5 Pmp. per Maß. „ in Flasch 15 „ per Flasche. „ Schweizerischer 2 „ per Maß.