1 1. Negierungs-Blatt Königreich Mürttemberg. Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 1. Januar 1871. Inhalt. Königliche Dekrete. Königliche Verordnunn, betreffend die Veröffentlichung der zwischen Württem- berg, dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen in Betreff der Gründung eines Deutschen Bundes abgeschlossenen Verträge. — Anlage: die Gesetze des Norddeutschen Bundes, welche mit dem Il. Januar 1871 in Württemberg Gültigkeit erlangen. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung der zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen in Betreff der Gründung eines Deutschen Bundes abgeschlossenen Verträge. Karl von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem die zwischen Bevollmächtigten Württembergs, des Norddeutschen Bundes, Badens und Hessens in Betreff der Gründung eines Deutschen Bundes algeschlossenen Verträge, nämlich: I. Der Vertrag zwischen Württemberg cinerseits und dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen andererseits d.d. Berlin den 25. November 1870; II. Das Schlußprotokoll zwischen den oben genannten Staaten d.d. Berlin den 25. November 1870; III. Die Militär-Convention zwischen Württemberg und dem Norddeutschen Bunde d.d. Versailles den 21. November 1870, . ..- - Hem«;»--2;-NW»M18«0—dtevcrfassungsmaßtgcZustmunungUnscrcrgctrcncn Stände erlangt haben und allseitig ratifizirt worden sind, so verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, daß diese Verträge hiernach verkündigt werden.