2 Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. Januar 1871. Inhal k. Königliche Dekrete. Gesetz. betreffend die Beschaffung weiterer Geldmttiel für den Eisenbahnbau. — Gesetz, betreffend die Bestrettung des Aufwands für außerordentliche Mtlitärbedürfnisse. — Gesetz, be- treffend die Einlösung der Ablösungsobligatlonen fünfter Serte. — Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die an die Bezirksbehörden zu erstat- tenden Anzeigen von vorzunehmenden Invemuren und Tbeilungen. — Verfügung, betreffend die Wechsel- stempelsteuer des deutschen Bundes. — Bekanntmachung, betreffend den Deblt der Bundes-Stempelmarken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechsel-Stempelsteuer, sowte das Verfahren bel Erstat- tung verdorbener Stemvelmarken und Blankeis vom 13. Dezember 1869. — Bekanntmachung, betreffend den Debit von Bundesstempelmarken und gestempelien Blankeis zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer zum Betrage von 22½ Groschen vom 21. Februar 1870. — Verfügung, betreffend den Geschäftsbetrieb der Frankfurter Traneport= und Glasversicherungs-Acttengesellschaft zu Frankfurt o. M. — Berfügung, betreffend die Schonzell der Acschen und Rothfische. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gese z, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau. Karl von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer ge- treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: Einziger Artikel. Zur weiteren Fortsetzung des Baues der durch das Gesetz vom 16. März 1868, CGa