48 Verordnung, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, daß diese Uebereinkunft, nebst den nachstehenden hiezu gehörigen Beilagen, nämlich dem Vertrage zwischen dem Nord- deutschen Bunde und Bayern, d. d. Versailles den 23. November 1870 und dem Schlußprotokolle zwischen denselben Staaten vom gleichen Tage, hiernach öffentlich bekannt gemacht werde. Gegeben Stuttgart, den 1. Februar 1871. Karl. Der Justiz-Minister: Mittnacht. Auf Befehl des Königs, Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: Der Cabinets-Chef: Wächter. Egloffstein. Der Minister des Innern: Scheurlen. Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: Geßler. Der Kriegs-Minister: Suckow. Der Finanz-Minister: Renner.