Regierungs-Blatt für das Königreich Wür rttemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 1. März 1871. Inhalt. Königliche Dekrete Kelne. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollzkebung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs-- und Wilrthschaftsgenossenschaften. — Bekonntmachung, betreffend die Welkershelmer Pfarrmittwengesellschaft. — Bekanntmachung, betreffend dle Bildung der Wahlkreise und die Ernennung der Wahlkommissäre für die bevorstehenden Reichstagswahlen. I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departementè. A.) Der Departements der Justiz und des Innern. Der Ministerien der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften. Nachdem das für den Norddeutschen Bund unter dem 4. Juli 1868 erlassene Ge- setz, bekreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften, zufolge der K. Verordnung vom 30. December 1870 (Reg.Blatt 1871 S. 1, 2. Beil. S. 93 ff.) mit dem 1. Januar d. J. in Württemberg Geltung erlangt hat, so wird Behufs der Vollziehung dieses Gesetzes in Anwendung des §. 72 desselben mit Höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät verfügt, daß die Handhabung der Straf- bestimmungen in Absatz 2 des §. 27 des Gesetzes, sowie die Stellung und Betreibung