#. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stu tt gart Mittwoch den 22. März 1871. Inhalt. Königliche Dekrete Keine. Verfügumgen der Departements. Verfügung, betreffend die Extrapost- und Estafettentaxe. — Verfügung, betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes vom 4. Mai 1868 über die Aufhebung der polizetluchen Beschränkungen der Eheschliehung. — Verfügung, betreffend die Aufhebung der Ausfuhr- verbote. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. A.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. 6 Abtheilung für Verkehrs-Anstalten. Verfügung, betreffend die Extrapost- und Estafettentaxe. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 24. d. M. die Festsetzung der Extrapost- und Estafettentaxe für den Zeitraum vom 1. März 1871 bis letzten Februar 1872 auf 1 fl. pro Pferd und geographische Meile gnädigst genehmigt. Stuttgart, den 27. Februar 1871. Für den Minister: Geheimer-Rath Dillenius.