— 11 — 20 Kilogramm 10 1# 5 „ 2 ,, .... 1 » 500 Gramm oder 1 Pfund. ½ Pfund. 200 Gramm 100 » 50 — S 1 „ oder 1 Dekagramm oder 1 Neuloth. Deeigramm. 7 7 Centigramm. u Milligramm. r* — de u = „ !0 S G G S 1 Jedes zuzulassende Gewichtsstück mutz mit einer regelmäßig verlaufenden Oberfläche, an welcher eine absichtlich angebrachte Verletzung leicht erkenndar ist, versehen sein, den nachfolgenden Vorschristen in Be- zug auf Bezeichnung, Form, Material und sonstige Beschaffenheit entsprechen und übrigens so hergestellt sein, daß der Stempel der Eichungsbehörde leicht angebracht und nebst der Bezeichnung in der normalen Stellung des Gewichtsstückes leicht erkannt werden kann. ** Bezeichnung. Jedes Gewichtsstück muß deutlich und untrennbar die Bezeichnung seiner Schwere enthalten. Bei den die regelmäßigen Abstufungen des Decimalgewichtssystems darstellenden Stücken sind hierzu als Einheiten zulässig: das Kilogramm von 50 K. bis 0,001 K., das Gramm von 500 G. bis 0,01 G. das Decigramm das Centigramm das Milligramm das Dekagramm für Gewichtsstücke von 200 G. bis 5 G. für die 1, 2 und 5fachen der so benannten Gewichtsstücke,