11. RNegierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Freitag den 2. Juni 1871. Inhalt. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Geschäftsführung und Beaufsichtigung der Gemeinde-Eichungs-Aemter. — Bekanntmachung, betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen württembergischen Landesmaaße und Gewichte in die durch die neue Maaß= und Ge- wichtsordnung festgestellten neuen Maaße und Gewichte. — Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung eines Kuratoriums für die Weinbauschule in Weinsberg. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. A) Des Departements des Innern. Des Ministeriums des Innern. a) Verfügung, betreffend die Geschäftsführung und Beaufsichtigung der Gemeinde-Eichungs-Aemter. In Vollziehung des Art. 17 der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Reg. Blatt von 1871, Nr. 1, Beil. S. 35) und der K. Verordnung, betreffend die technische Beaufsichtigung des Eichungswesens vom 26. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 69), werden über die Geschäftsführung der Gemeinde-Eichungsämter und deren Be- aufsichtigung die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.