140 Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder versammeln. Gegeben Stuttgart, den 8. Juni 1871. Karl. Der Minister des Innern: Scheurlen. II. Verfügungen der Departements. Des Finanz-Departements. Des Finanz-Ministeriums. Verfügung, betreffend die Zollbehandlung französischer Weine. Nachdem durch eine am 26. Mai an die französischen Zollbehörden ergangene Weisung die vertragsmäßigen Verabredungen über die Handelsbeziehungen mit Deutsch- land wieder in Wirksamkeit gesetzt worden sind, findet in Folge Beschlusses des Bundes- raths auf den in den Zollverein eingehenden französischen Wein vom 6. d. M. an der Eingangszoll von 2 Thlr. 20 Sgr. oder 4 fl. 40 kr. per Zentner wieder Anwendung. Die Verfügung des Finanzministeriums vom 8. August v. J. (Reg. Blatt S. 365) tritt an dem genannten Tage außer Wirkung. Stuttgart den 5. Juni 1871. Renner.