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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend den Staatshaushalt vom 1. Juli 1871—72. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Umrechnung der Sportelpreise für 
Naturalien in Folge der Einführung des metrischen Maßes und Gewichtes. — Verfügung, betreffend 
die Umrechnung der Naturalienpreise des Einkommenssteuergesetzes in Folge der Einführung des met- 
rischen Maßes und Gewichtes. 
  
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend den Staatshaushalt vom 1. Juli 1871— 72. 
Karl 
ovon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Artikel 1. 
Die durch das Finanzgesetz vom 23. März 1868 für die Etatsjahre 186369 und