176 1 Centner sen . . . fl. 51 kr. 1 „ Stroh —,, 32 „ 1 Hektoliter Wein. 56,, 48, Stuttgart, den 5. Juli 1871. Renner. Die unterm 4. Juli in Berlin ausgegebene Nummer 30 des Reichsgesetzblattes enthält: das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr. Vom 22. Juni 1871; einen allerhöchsten Erlaß, betreffend die Geschäftsführung der oberen Marinebehörde. Vom 15. Juni 1871. #### ######sei- Gedruckt bei G. Hasselbrink.