* 17. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Juli 1871. Inhalt. Königliche Dekrete Keine. Verfügungen der Departements. Berfügung. betreffend die Einführung des metrischen Maß- systems bei der Verwaltung der Körperschaftswaldungen. — Verfügung, betreffend die Competens= Erweiterung des Hauptsteueramts Eßlingen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Finanz-Departements. Des Finanz-Ministeriums. a) Verfügung, betreffend die Einführung des metrischen Maßsystems bei der Verwaltung der Körperschaftswaldungen. Nachdem die Maß= und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 in Folge des Vertrags vom 25. November 1870, betreffend den Bei- tritt des Königreichs Württemberg zu dem deutschen Bund (Reg. Blatt 1871 Nro. 1) auch für Württemberg Gültigkeit erlangt und mit dem 1. Januar 1872 in Vollzug zu