181 Nis. Regierungs= Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. Juli 1871. Inhalt. Königliche Dekrete Keine. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten 6 Monate des Etats-Jahrs 1871—72. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Finanz-Departements. Des Steuer-Collegiums. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten 6 Monate des Etatsjahres 1871—72. Nach dem Gesetz vom 5. Juli 1871 (Reg. Blatt S. 171) ist die für die Etats- Jahre 1868—69 und 1869—70 verabschiedete und sofort in provisorischer Weise auch bis zum 30. Juni 1871 verwilligte Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer mit 3,000,000 fl. und einschließlich des 3dhlage — satt der bisherigen 10⅝% — im Be- trag von 30% mit . .. ....900,000fl. Zusammen also mit—'«3,900,000fl.