182 bis zum letzten Dezember 1871, somit auf die ersten 6 Monate des Etatsjahrs 1871 bis 1872 fortzuerheben. Hieran haben, für das ganze Jahr berechnet, beizutragen: 1⅞4 das Grundeigenthum und die Gefälle, nämlich a) das Grundeigentn 2)750),452 fl. — b) die Gesällee 12,048 fl. — —:. 2,762,500 fl. — ½ die Gebäude " " « « « « « " 0 2 r 650,000 fl. — ### die Geweree 407,500 fl. — —:. 3,900,000 fl. — Hievon beträgt der Antheil auf 6 Monate. 12950,000 fl. — Mit Berücksichtigung der das Landeskataster betreffenden Veränderungen, worüber die Nachweisungen den Oberämtern besonders zugegangen sind, und nach welchen nun- mehr auch der Amtskörperschafts= und Ortssteuerfuß richtig zu stellen ist, berechnet sich a) das Grundkataster nach dem Reinertrage auf. I7,938,377 fl. 19 kr. und das Gefällkataster aaaffnnnßßß 78,574 fl. 54 kr. —:. 18,016,952 fl. 13 kr. demnach die Staatssteuer für beide je auf 100 fl. Reinertrag zu 15 fl. 19 kr. 5 ##hlr. h) das Gebäudekataster tach dem Kapitalwerth aauf 226,319,054 fl. — und die Staatssteuer je auf 1000 fl. Kapitalwerth zu —:. 2 fl. 52 kr. 1 K# hlr. c) die Katasteransätze für die Gewerbesteuer betrageen. 4740020 fl. 37 kr. Zur Umlage der Steuersumme von 487,500 fl. kommen daher auf 100 fl. Kataster- ansatz * 10)# fl. 50 kr. 3 vohhlr. Nachdem hienach die Staatssteuer auf die ersten 6 Monate von 1871—72 unter die Oberamts-Bezirke auf die aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, werden