2 1. des 1., 2., 9. und 10. Armee-Korps die permanenten Mitglieder der vorbezeichneten Kommission unter dem Namen: „Marine-Ersatz-Kommission im Bezirke der xten Infanterie-Brigade (event. Regierungs-Bezirks r#c. N. N.)“) In den Kreisen bez. in den Städten, welche einen eigenen Kreis bilden, sind der betreffende Land- wehr-Bezirks-Kommandeur und der Landrath (in Hannover Kreis-Hauptmann) bei. Polizei-Direktor unter dem Namen: „Kreis-Ersatz-Kommission des Kreifes, bez. der Stadt JN. N.“ die Behörde, welche die Ersatz-Geschäfte besorgt. In Berlin tritt der Vorsteher der Militair-Kommission, in den Hohenzollernschen Landen treten für den Umfang der betreffenden Landwehr-Kompagnie-Bezirke die Ober-Amtmänner zu Sigmaringen und in Hechingen in die Stelle des Landraths bei der Kreis-Ersatz-Kommission. In denjenigen Staaten, welche keine Kreis-Verwaltung haben, tritt an die Stelle des Landraths ein für jeden Aushebungs-Bezirk von der betreffenden Regierung zu bestimmender Beamter, und die Kommission führt den Namen: „Kreis-Ersatz-Kommission des Aushebungs= (event. Amts= 2c.) Bezirks N. N.“ **) . Außerdem besteht fuͤr Bezirke von gewisser Groͤße (in Preußen in der Regel fuͤr jeden Regierungs- Bezirk) eine Kommission unter dem Namen: „Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige.“ Die Prüsungs-Kommissionen sind dazu bestimmt, über die Ansprüche auf die Berechtigung zum ein- fährigen Dienst nach vorgängiger Prüfung zu entschetden.““) Die Kreis-Ersatz- Kommisssonen arbeiten den Depart te-Ersatz-K issi vor und sind diesen untergrordnet. Die Kreie-Ersatz-Kommissionen müssen daher 1ie Anordnungen der Departements- Ersatz-Kommissionen befolgen und ihre etwaigen Zweifel bei denselben zur Entscheidung bringen. Die Departements-Ersatz-Kommissionen und Prüfungs-Kommissionen für einjährig Freiwillige stehen ebenso unter der Leitung der Ersatz-Behörden dritter Instanz. Priiter Abschnitt. Ermittelung und Verlheilung des Ersatz-Bedarf". 8. 16. Ermittelung des Ersatzbedarfe. Der Ersatzbedarf ist nach Maaßgabe der Bestimmungen, welche Seine Majestät der König von k nigiich cc.“ aus, ebenso das Landes-Wappen im Dienntsiegel. Diese Heslimmung findet auch auf die Marine= Ersatz-Kommissionen, die Kreis= Ersatz-Kommilssionen und die Prüfungs--Kommissionen für einjährig Freiwillige analoge Anwendung. *) Organtsation der Marine--Ersatz= Kommissienen cf. é. 113. “*“) Organisation der Kreis-Erfatz- Kommissionen cf. s. 68. *y) Organksation und Geschäftsführung dieser Kommissionen cf. J. 150.