74 — K. eine Liste der zur seemännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes gehörenden, so wie der übrigen für die Flotten-Stamm Dioision geeigneten Militairpflichtigen nach Schema 20 anzufertigen,"!) und zwar in einem Exemplar durch den Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Kom- mission für den Cwil- Vorsitenden der betreffenden Marine-Ersatz-Kommission, in zwei Exemplaren durch den Landwehr-Be K deur für den Militair-Vorsitzenden der leztgedachten Kommission, welcher ein Exemplar, der, Liste dem dieser Kommission hinzutretenden Marine-Offizier (§. 113.) aushändigen wird. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörenden Militairpflichtigen werden nur in die Vor- stellungs-Liste K. eingetragen und zwar in folgender Relhenfolge: a) die als dauernd unbrauchbar bezeichneten, b) die zur Seewehr designirten, I) die zur Diesposition der Ersatz-Behörden entlassenen, d) die für einstellungsfähig erachteten“) Militairpflichtigen, und zwar in den einzelnen Kategorien in analoger Reihenfolge, wie in den Vorstellungs-Listen A. bis F., an der Spitze jedes Jahrgangs der für einstellungsfähig befundenen Militairpflichtigen jedoch diejenigen, welche für die Flotten-Stamm-Division geeignet sind, aber keinen Anspruch auf die der sremännischen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes nach #. 5 zustehende Vergünstigung haben. Dem Civil-Vorsitz'nden der Marine-Ersatz Kommission sind mit dem demselben zu übersendenden Exemplar der Vostellungs-Liste K. zugleich alle zugehörigen Beläge, Reklamations-Verhand- lungen 2c.,““*) so wie für die sub a. und b. verzeichneten Militairpflichtigen die ausgefüllten Ausmusterungs-Scheine bez. Seewehr-Pässe (s. 86.) zuzustellen. 8. 91. Anfertigung der Verlese-Listen. Außer den im §. 90. bezeichneten Vorstellungs-Listen sind Listen — Vrrlese-Listen — je nach dem Bedarf und je nach den speziellen Anordnungen der Departements Ersatz Kommission anzulegen. In dieselben sind die Milituirpflichtigen, welche der Departements-Ersatz-Kommission vorzustellen sind, nach der Nummerfolge, unter welcher sie in den Vorstellungslisten stehen, mit Vor= und Zunamen, Stand oder Gewerbe und Aufenthaltsort einzutragen. 6% Die von den Kreis-Ersatz-Kommissionen vorläufig zurückgestellten Militairpflichtlgen der seemännischen Be- völkerung find in die Vorstellungs= Liste K. nicht mit aufzunehmen. ot) Unter dieser Kategorle rangleen auch die diejenitzen Miliairpflichtlgen, welche auf Grund des §. 44. ad 4. und 5. von der Gestellung vor die Ersatz-Behörden bis zum Marine-Mufterungs-Termin des betreffenden Ersatz- sazres entbunden waren und daher von der Kreis-Ersatz-Kommission noch gar nicht gemustert worden sind. Hin- sichtllc der Rangirung der Militairpflichtigen in der Vorflellungs-#iste K. wird speziell auf die Bestimmungen im (. 22. ad 1., alinen 2. und ad 4. ausmerksam gemacht, wonach die allgemelne Abschlußnummer eines Aushebungs- Bezlrkes auch für die Rangirung in der Vorstellungs-Liste K. maaßgebend ist. ½% Dieselben sind unmitteltar nach beendetem Marine-Ersatz-Geschäft dem Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz- Kommisston zurückzufenden.