— 76 — Garde-Korps bezüglichen Geschäfts-Verhandlungen stimmberechtigtes Mitglied der Departements-Er- sotz-Kommission.“) Jeder Departements-Ersatz-Kommission ist für die Zeit der Ersatz-Aushebung ein Ober-Stabs-Arzt beimgeben..) Seine Wirksamkeit ist dieselbe wie die des Arztes der Kreis-Ersatz-Kommission (S. 68., 5.). Die beiden permanenten Mitglieder der Departements-Ersatz-Kommission dirigiren und beschließen ge- meinschaftlich. Vermögen sie sich bei den Entscheidungen über Anträge auf Zurückstellung bez. Be- freiung vom Militairdienst nicht zu vereinigen, so ist die Sache Namens der Kommission den Er- satz-Behörden dritter Instang schriftlich vorzutragen; bis deren Enischeidung erfolgt, bleibt die even- tuelle Einstellung des betreffenden Militairpflichtigen ausgesetzt. Anderweitige unaufschiebbare Fälle, in denen eine Einigung nicht stattfindet, werden nach dem Votum des Brigade-Kommandeurs erledigt. Die Listen, Verhandlungen, Korrespondenzen und Atteste, welche auf das Ersatz-Geschäft Bezug ha- ben, erfordern die Unterschrist des Militair= und Civil-Vorsitzenden der Kommission. Die Korrespondenz der Departements-Ersatz-Kommission hat der Brigade-Kommandeur nach Einver- nehmen mit dem Civil-Vorsitzenden der Kommission im Namen der letzteren und unter deren Unter- schrist zu führen. *lr — F. 94. Anlegung des Geschäfts= und Reiseplans für die Departements-Ersatz= Kommission. Bei# Anlegung des Geschäfts= und Reiseplans für die Departements-Ersatz-Kommission ist zu be- rücksichtigen: a) daß für jeden Aushebungs-Bezirk ein Ort — Aushebungs-Station — bestimmt wird, in welchem sich die der Departements-Ersatz-Kommission vorzustellenden Miltairpflichtigen versammeln ;“) b) daß jede der Kreis-Ersatz-Kommissionen von Beendigung der Musterung der Militairpflichtigen ihres Aushebungs-Bezirks ab bis zum Tage des Eintressens der Departements-Ersatz-Kommission Behufs der Aushedung womöglich 3 Wochen, in großen Bezirken eine noch längere Zeit behält, um die ihnen über Militairpflichtige etwa noch fehlenden Notizen einholen zukönnen; P) daß die Aushebung im ganzen Brigade-Bezirk möglichst kurz vor der Einstellung der Rekruten, aber voch so zeitig beendigt wird, daß die Rekruten an den festgesetzten Einstellungs-Terminen bei ihren Regimentern eintreffen können; d) daß die Brigade-Kommandeure durch die Abhaltung der Departements-Ersatz-Geschäfte möglichst wenig behindert werden, den in jedem Jahr stattfindenden Truppen-Uebungen beizuwohnen; e) daß der Departements-Ersatz-Kommission zur Ausführung des Ersatz-Geschäfts, einschlieblich der im 6u) Kommandtrung derselben cf. . 95. Wenn von der Zutheilung eines Osffiziers des Garde-Korps Abstand genommen wird, so fünd die Functionen desselben von dem Militair-Vorsitzenden der Kommission mit wahrzunehmen. ee) Die Beschaffung des Lokals liegt dem Civil-Vorsitzenden der Krels-Ersatz-Kommission nach den beßeebenden besonderen Bestimmungen ob. —