XI Die Seewehr-Mannschaften lönnen auch im Frieden zu zweimaligen Uebungen herangezogen werden, und haben bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen jeder Einberufungs-Ordre zum Dienst pünktlich Folge zu leisten. Dienstliche Meldungen können mündlich oder schriftlich erstattet werden, und ist in beiden Fällen dieser Schein zur Visirung vorzulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse „Landwehr- Meldungs-Sache“ zu schreiben und den Brief mit dem Orts-Polizei-Siegel schließen zu lassen. Nur die solchergestalt geschlossenen Briefe sind im Gebiet des Norddeutschen Bundes portofrei. Diesen Paß hat der Inhaber auf das Sorgfältigste aufzubewahren, um sich damit zu allen Zeiten über das Militair-Verhältniß ausweisen zu können. (Königliche) Marine-Ersatz-Kommission im Bezirk der ten Infanterie-Brigade. Der Militair-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. N. N. N. N. (L. 8.) Original lostenfrei.