XXXIX Schema 31. zu S. 166, der Ersatz-Instruclion. Der im vorstehenden Berechtigungs-Schein näher bezeichnete N. N. hat sich bei dem unterzeichneten Kommando gemeldet, um zum 1. Oktober cr. den Dienst als einjährig Freiwilliger anzutreten. Der Genannte ist für dienstbrauchbar befunden und angewiesen worden, sich am 1. Oktober zum Dienstaniritt beim Regiment hierselbst zu stellen. Ort. Datum. Kommando des N. N. Truppentheils. N. N. (L. 8.) (Bataillons-) Regiments-Kommandeur. Schema 32. zum §. 166 der Ersatz-Instructlon. Der im vorstehenden Berechtigungs-Schein näher bezeichnete N. N. hat sich bei dem unterzeichneten Kommando gemeldet, um am den Dienst als einjährig Freiwilliger anzutreten. Der Genannte ist bei der stattgehabten körperlichen Untersuchung wegen (Bezeichnung des Fehlers als brauchbar nur für eine bestimmte Waffe, oder als nicht vollkommen dienstfähig, oder als zeitig dienstunbrauchbar, oder als dauernd ganz dienstunbrauchbar) befunden und wird hiermit angewiesen, den Vorschriften des §. 167. der Ersatz-Instruction nachzukommen. Ort. Datum. Kommando des N. N. Truppentheils. N. N 8.) . N. (Bataillons-) Regiments-Kommandeur.