201 22. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 17. August 1871. Inhal t. Königliche Dekrete Keine. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einführung der Verordnung über die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaub- tenstandes rom 5. September 1867. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Der Departements des Innern und des Kriegswesens. Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Verfügung, betreffend die Einführung der Verordnung über die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes · vom 5. September 1867. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird in Voll- ziehung der Artikel 2 und 10 der Militärkonvention vom 7½23. November 1870 die Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhält-