— — 2 — 27 — b) ein Protokoll darüber, daß die Kameraden des betreffenden Landwehr-Kompagnie= resp. Kontrol= Bezirks die Rehabilitirung befürworten. Dieses Protokoll ist bei Gelegenheit der Kontrol-Ver- sammlungen oder Uebungen aufzunehmen und von dem Kompagnieführer (resp. dessen Stellver- treter), dem Bezirks-Feldwebel, 2 Unterosfizieren und 2 Reservisten oder Wehrleuten zu unterzeichnen; IP) ein Attest über die dienstliche Führung des Betreffenden, von dem Bezirks-Kommando ausgestellt. Mit der Rückversetzung in die erste Klasse des Soldatenstandes ist in dem Falle ad 1. auch die ver- lorene Befugniß wiederhergestellt, das National-Militair-Abzeichen, das Landwehrkreuz und die Nationalkokarde, sowie die diesseitigen und fremden Kriegsdenkmünzen und Dienstauszeichnungen an- zulegen. Anträge auf Wiederverleihung von Orden und diesen gleichstehenden Ehrenzeichen sind un- statthaft. Individuen, welche mit der Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Zeit bestraft waren, können Kriegsdenkmünzen und Dienstauszeichnungen nur nach hierzu eingeholter Allerhöchster Genehmigung wieder anlegen. .Rehabilitirungs-Vorschläge für Garde-Mannschaften gelangen durch Vermittelung der Garde-Land- wehr-Bataillone an das General-Kommando des Garde-Korps. Fechster Abschnitt. Von der TListenführung bei den Landwehr-Behörden. 8. 31. Listenführung im Allgemeinen. Alle zur Kontrole der Mannschasten des Beurlaubtenstandes dienenden Listen müssen mit der größten Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt geführt werden. Jede Fahrlässigkeit in diesem Dienstzweige ist nachsichtslos zu ahnden, und muß jeder Zeit die Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit der mit der Führung der Listen Beauftragten außer allem Zweifel stehen. Alle Vermerke in den Listen müssen deutlich geschrieben werden. Rasuren sind unzulässig, wo Aen- derungen erforderlich werden, sind die zu ändernden Notizen zu durchstreichen und die neuen Angaben darüber zu schreiben. Werden Abkürzungen gebraucht, so müssen dieselben allgemein verständlich sein und zur Vorbeugung von Mißverständnissen gleichmäßig angewandt werden. Die Namen der Truppentheile können in den Listen durch Abkürzungen bezeichnet werden, die Haupt-Nr. des Truppentheils ist allemal hinter dem Namen anzugeben. Für die Bezeichnung der in die Stamm-Listen aufzunehmenden Ehrenzeichen und Medaillen sind nachstehende Abkürzungen und zwar durch lateinische Buchstaben in gewöhnlicher schräger Schrift in Anwendung zu bringen: für das Militair-Verdienst-Kreuz . . Al. V. K. „ „Militatr-Ehrenzeichen 1. und 2. Kaasse ... AI. E. I. u. 2 „ „Allgemeine Ehrenzeichen . A. E. „die Dienst-Auszeichnung 1., 2. und 3. fuur- .- D. 4. 1. 2. u. 3. „ „ Hohenzollern'sche Medailll .IIa. M.