— — □ - — 43 — Die Verleselisten sind zwar stets kurrent zu erhalten; vor seder Kontrol-Versammlung sind sie jedoch nochmals durch den Bezirks-Feldwebel mit den Stammlisten zu vergleichen und event. zu berlchtigen. Vor den Herbst-Kontrolversammlungen trägt der Bezirks-Feldwebel in die Rubrik „Bemerkungen“ die Angabe ein, welche Mannschaften zur Landwehr überzuführen, und welche aus dem Militair- Verhältnit zu entlassen sind. a. Die so vervollständigten Verleselisten sind kurz vor den Kontrol-Versammlungen an das Bezirks- Kommando einzusenden, welches dieselben revidirt, nach den in der Rubrik „Bemerkungen“ enthal- tenen Angaben, wenn sie richtig befunden werden, seine Stammlisten berichtigt, und demnächst erstere rechtzeitig dem Bezirks-Feldwebel wieder zustellt. s. 48. Abhaltung der Kontrol-Versammlungen. In denjenigen Kompagnie-Bezirken, in welchen Allerhöchsten Orts ernannte Kompagnie-Führer vor- handen sind, werden die Kontrol-Versammlungen durch diese abgehalten. . In den uͤbrigen Kompagnie-Bezirken sind die Kontrolversammlungen durch gqualificirte Offiziere des Beurlaubtenstandes abzuhalten, wenn solche vorhanden sind und diesen Dienst freiwillig übernehmen wollen. Anderenfalls sind auf Veranlassung des Brigade-Kommandeurs von den im Brigade-Ver- bande befindlichen Linien-Infanterie-Regimentern zur Abhaltung der Kontrol-Versammlungen geeig- nete Offinere aus der Zahl der älteren Lieutenants zu kommandiren und zwar, unter Berückslch- tigung der örtlichen und sonstigen maßqebenden Verhältnisse, womöglich für jeden Landwehr-Batall- lons-Bezirk nur ein Offizler. Die Kontrol-Versammlungen sind möglichst so zu legen, daß dies aus- führbar ist. Die betresfenden kinien-Offieiere haben sich direkt nach dem ersten Kontrolplatz zu begeben. . Der Landwehr-Bejirk deur wohnt alljährlich in jedem Kompagnie-Beiirk einer Kontrol= Versammlung außerhalb des Bataillons-Stabsquartiers bei. Die deshalb zurückzulegende Reise ist jedoch selbstredend auch noch zur Beiwohnung mehrerer Kontrol-Versammlungen zu benutzen, wenn die Versammlungsorte auf der Reisetour rechtzeitlg passirt werden. .Zu der bestimmten Stunde läßt der Kompapnie-Führer oder dessen Stellvertreter die Mannschaften antreten. . Demnächst werden die Mannschaften verlesen und die im s. 44 angeordneten Geschäfte erledigt. Nach Beendigung derselben werden die Mannschaften entlassen. Nach Abhaltung der Kontrol-Versammlungen haben sich die Kompagnie-Führer resp. die zur Stell- vertretung derselben kommandirten Offiziere zur mündlichen Berichterstattung in das Bataillons- Stabsquartier zu begeben, sofern dies Seitens des Landwehr-Bezirks-Kommandeurs für nothwendig erachtet wird. Hierauf ist event. bei Feststellung der Reihenfolge der Kontrol-Versammlungen der Art Rücksicht zu nehmen, daß aus der Reise der Au. Offiziere in das Bataillons-Stabsquartier der Staatskasse möglichst“ geringe Kosten erwachsen. Bei Gelegenheit der mündlichen Berichterstattung sind dem Landwehr-Bezirks d nach dessen näheren Bestimmungen Rapporte über das Ergebniß der qu. Versammlungen einzureichen, aus denen namentlich die Zahl der zur Stelle ge-