276 B) Des Departements des Innern. Des Ministeriums des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Eichungsämter. In nachstehenden Gemeinden sind Eichungsämter errichtet worden, was unter An- gabe der Befugnisse derselben öffentlich bekannt gemacht wird. Dabei wird bemerkt, daß der K. Centralstelle für Gewerbe und Handel, welche in ihrem Verwaltungsausschusse die technische Aussichtsbehörde für die Geschäftsführung und die ordnungsmäßige Unterhaltung der Eichungsämter des Landes ist (Verordnung vom 26. Januar 1871), die Eichung der Alkoholothermometer und die Besorgung der- jenigen Eichungsgeschäfte vorbehalten wurde, welche mit der durch die §§. 50—71 der Eichordnung vorgeschriebenen Genauigkeit vorzunehmen sind, sei es, daß solche von Ge- meindebehörden oder von Privaten verlangt werden. Stuttgart, den 15. November 1871. Scheurlen. Verzeichniß der im Königreich Württemberg bestehenden Eichungsämter. I. Gemeinde-Eichungsämter für gewöhnliche Verkehrsmaße, Gewichte und Waagen, einschließlich der Faßeichung. A. Reckarkreis. Stuttgart, außerdem noch ermächtigt zur Eichung und Stempelung von Präcisionsmaßen, Gewichten und Waagen und von Gasmessern,