329 Aerztlicher Approbationsschein. Nachdem Herr 4 die ärztliche Prüfung vor der Eraminations-Kommission z. E bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Arzt für das Gebiet des Norddeutschen Bundes in Gemäßheit von 8. 29 der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund ertheilt. Zahnärztlicher Approbationsschein. N Herr aus die zahnärztliche Prüfung vor der Examinations-Kommission zu , ................................................. bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Zahnarzt für das Gebiet des Nordeutschen Bundes in Gemäßheit von §. 29 der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund ertheilt.