29 Beilage A. Entlassungs-Ausweis für den N. J. Vorzeiger dieses (der vollständige Namen und das Gewerbe.) aus von wegen zu einer . . . . . . . . . . von . . verurtheilt und am. ... . . .. zu Erstehung der Strafe in d . .. eingeliefert, dessen Strafzeit somit am. . .. ablauft, ist durch Beschluß des K. Justizministeriums v vom in Gemäßheit der §§. 23 bis 26 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich heute aus der Strafanstalt vorläufig entlassen worden. Derselbe hat sich über (die Orte der Reiseroute) nach N. zu begeben, woselbst. . . . . (binnen . . Tagen) einzutreffen und nach vorgängiger persönlicher Meldung bei der Ortspolizeibehörde Aufenthalt zu nehmen hat. Die unvollstreckt gebliebene Strafe gilt als verbüßt, wenn bis zum . ein Widerruf der vorläufigen Entlassung nicht erfolgt sein wird. Signalement: (Ort, Datum, Siegel und Unterschrift der ausstellenden Behörde.) Unterschrift: (Auf der Rücseite.) Verhaltungsvorschriften 2c.