341 37. NRegierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 26. Oktober 1872. Inhalt. Königliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznei- axe. — I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern. Des Medicinal-Collegiums. Verfügung, betreffend die Einführung einer neuen Arznei-Taxe "). Mit Rücksicht auf die durch Bekanntmachung des Reichs-Kanzler-Amts vom 1. Junie Reichs-Gesetzblatt Nr. 17) mit dem 1. November d. J. in Anwendung kommende harmacopoea Germanica hat das K. Ministerium des Innern die Bearbeitung einer euen Arznei-Taxe angeordnet. Die Arznei-Taxe vom 1. Januar 1872 ist daher durch *) Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedürfnisses der Apotheker lehr Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und können dieselben bei der Expedition des Regie- ungsblattes abgelangt werden.