W 1. Regierungs--Blatt für das Königreich Mürttemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 11. Januar 1876. R Inhalt. Verfügung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamts- bezirke Backnang und Stuttgart. Vom 7. Januar 1876. Verfügung des Ministerinms des Innern, betreffend die Anordnung neuer Abgeorduetenwahlen für die Gberamtsbezirke Bachknang und Stuttgart. Vom 7. Januar 1876. Nachdem das Mandat des bisherigen Abgeordneten des Oberamtsbezirks Backnang durch dessen Ernennung auf eine mit höherem Gehalt verbundene Stelle im Staatsdienst erloschen jund der Abgeordnete des Oberamtsbezirks Stuttgart gestorben ist, wird auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestäts die Vornahme neuer Abgeordneten- wahlen für diese Oberamtsbezirke angeordnet und Nachstehendes verfügt: 1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten haben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahl- berechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes koder ihres nicht bloß vorüber- gehenden Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn= oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind. 2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche Aufruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind, zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt im Bezirksblatte und von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise zu erlassen.