3 im Oberamte Stuttgart: . Bernhausen, Bonlanden, Harthausen, Obersielmingen, Untersielmingen mit dem Abstimmungsorte Bernhausen. Feuerbach, Bothnang, Gaisburg mit dem Abstimmungsorte Feuerbach. Echterdingen, Leinfelden, Mußberg, Plattenhardt, Stetten mit dem Abstimmungs- orte Echterdingen. - IV. Kemnath, Heumaden, Ruith, Scharnhausen mit dem Abstimmungsorte Kemnath. V. Möhringen, Degerloch, Kaltenthal, Rohr, Vaihingen mit dem Abstimmungsorte Möhringen. VI. Plieningen, Birkach mit dem Abstimmungsorte Plieningen. VII. Waldenbuch, Steinenbronn mit dem Abstimmungsorte Waldenbuch. 6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke bei- zugebenden 2 Urkundspersonen (Art. 12 des Wahlgesetzes) ist rechtzeitig Sorge zu tragen. Im Uebrigen wird behufs ordnungsmäßiger Durchführung des Wahlgeschäfts auf die Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 26. März 1868, sowie die Ministerial-Ver- fügungen vom 20.# April 1868 und 4. November 1870 zur Nachachtung hingewiesen. Stuttgart, den 7. Januar 1876. 1 L — — ##— Für den Minister: Fleischhauer.