Regierungs---Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. März 1876. Inhaltt. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. Vom 17. März 1876. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betressend die Erlassung eines revidirten Statuts für die Lehramtskandidaten des evangelischttheologischen Seminars in Tübingen. Vom 2. März 1876. füönigliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. Vom 17. März 1876. Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths haben Wir den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung auf Dienstag den 28. März dieses Jahrs bestimmt. Wir befehlen, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tag zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder versammeln. Gegeben, Stuttgart, den 17. März 1876. Karl. Der Minister des Innern: Sick. Versügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Erlafsung eines repidirten Statuts für die Lehramtskandidaten des evangelisch-theologischen Seminars in Tübingen. Vom 2. März 1876. Nachdem die in der Ministerialverfügung vom 30. August 1866 (Reg. Blatt S. 230 ff.) ertheilten Vorschriften über die Heranbildung von Lehramtskandidaten innerhalb