256 der Vorstand und die Hauptlehrer der Thierarzneischule, der Vorstand der Weinbauschule; bei den technischen Unterrichtsanstalten: der Verwaltungsbeamte, sowie die ordentlichen Professoren der polytechnischen Schule, der Vorstand und die Hauptlehrer der Baugewerkeschule; bei der Kunstschule: der Vorstand und die ordentlichen Professoren; bei den Gelehrten= und Realschulen: die Ephoren und Professoren an den niederen evangelisch-theologischen Seminarien, die Vorstände und Hauptlehrer, einschließlich der Kollaboratoren, an den Gymnasien, Lyzeen und Realanstalten, an den Latein-, Real-, Bürger= und Elementarschulen; bei den Lehrerbildungsanstalten: der Vorstand und Hauptlehrer der Turnlehrerbildungsanstalt, die Vorstände und die Hauptlehrer der Schullehrerseminarien, der Vorstand des Lehrerinnenseminars; bei den Erziehungshäusern des Staats: die Oberinspektoren und Oekonomieverwalter der Waisenhäuser, der Vorstand der Taubstummen= und Blindenanstalt; b) Sammlungen des Staats: der Oberbibliothekar, die Bibliothekare, der Sekretär und die Kanzlisten der öffentlichen Bibliothek, die Konservatoren des Naturalienkabinets, die Inspektoren der Kupferstichsammlung und der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthumsdenkmale. E. Departement der Finanzen: die Staatshauptkassiere, Staatskassenkontroleure und Staatskassenbuchhalter, die Kameralverwalter und Kameralamtskassiere, sowie der Vorstand des Hauptsteuer- amts Stuttgart, die Hochbauinspektoren, die Forstmeister, die Revierförster und der Holzverwalter, die Verwalter, Kassiere und Inspektoren bei dem Berg-, Hütten= und Salinenwesen,