257 der Münzmeister, der Vorstand und der Kontroleur der Bleich= und Appreturanstalt, die Vermessungskommissäre des Katasterbureau, der Trigonometer des statistisch-topographischen Burcau, die Oberzollinspektoren, Hauptzollverwalter, Hauptsteueramtskassiere, Kontroleure jeder Art bei der Zoll= und Steuerverwaltung, die Zollverwalter und Niederlage- verwalter, der Kommandant der Forst= und Steuerwache, die Umgeldskommissäre; endlich, sofern sie die höhere Dienstprüfung erstanden haben: die Kameralamtsbuchhalter, die Buchhalter bei der Holzverwaltung, den Hütten= und Salinenämtern, die Forstamtsassistenten, die technischen Assistenten der Hütten- und Salinenämter und die Bauamtsassistenten. III. Ständische Beamte: der Archivar, die Registratoren und Kanzlisten der beiden Kammern, der Kassier, der Kontroleur und die Buchhalter der Staatsschuldenzahlungskass m. U I Beilage II (zu Art. 2 Abf. 4.) Verzeichniß derienigen Beamten, welche unter dem Vorbehalte vierteljähriger Ründigung angestellt werden. I. Beamte, welche in allen Departements, deßgleichen bei dem Geheimen Rathe und bei dem ständischen Amtspersonal vorkommen: die Kopisten, die Kanzleidiener und Aufwärter. II. Im Departement der Justiz: die Kreisgerichtsschreiber, die Oberamtsgerichtsschreiber,