260 die an der Thierarzneischule angestellten Fachlehrer (einschließlich des Lehrschmieds), Hilfslehrer, Diener; die Fach- und Hilfslehrer an den Ackerbauschulen und an der Weinbauschule, mit Einschluß des Weingartmeisters und Gärtners; bei den technischen Unterrichtsanstalten: die an der polytechnischen Schule angestellten Fach= und Hilfslehrer, der Verwaltungs- assistent, der Unterbibliothekar, die Mechaniker, Modellschreiner, Gärtner und Diener; die an der Baugewerkeschule angestellten Fach= und Hilfslehrer, sowie Diener; die Hauptlehrer an den gewerblichen Fortbildungsschulen; bei der Kunstschule: die Fach= und Hilfslehrer, der für die Kunstschule und die Kunstsammlungen des Staats angestellte Verwaltungsbeamte, sowie die Diener; bei den Gelehrten= und Realschulen, mit Einschluß der niederen evangelisch- theologischen Seminarien: die Fach= und Hilfslehrer und die Diener; bei den Lehrerbildungsanstalten: der Diener der Turnlehrerbildungsanstalt, die Diener bei den Schullehrer= und Leh- rerinnen-Seminarien; bei den Erziehungshäusern des Staats: die Diener an den Waisenhäusern und der Taubstummen= und Blindenanstalt; 5) Sammlungen des Staats: der wissenschaftliche Assistent, die Präparatoren am Naturalienkabinet, die Diener bei der öffentlichen Bibliothek und dem Naturalienkabinet, der Diener bei der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthumsdenkmale. VI. Im Departement der Finanzen: diejenigen Buchhalter bei den Kameralämtern, der Holzverwaltung, bei Hütten= und Salinenämtern, Forstamtsassistenten, Hütten= und Salinenamtsassistenten, sowie Bauamtsassistenten, welche keine höhere Dienstprüfung erstanden haben, die Kameralamtsdiener, Kameralunterpfleger, Güter= und Floßaufseher, Brunnenmeister, die Forstwarte, Waldschützen, Forstamtsdiener, Holzmesser, Torfmeister,