277 Art. 9. Die 88. 38, 54, 56, 58, 59 Ziff. 1 und 4, 126, 160 Abs. 2 und 4, 172 Abs. 2 der Verfassungsurkunde sind nach Maßgabe der Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes abgeändert. Unsere sämmtlichen Ministerien sind mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Schloß Friedrichs hafen, den 1. Juli 1876. Karl. Der Minister der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten: Mittnacht. Der Minister des Innern: Sick. Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: Geßler. Der Departemenis-Chef des Kriegswesens: Wundt. Der Finanz-Minister: Renner. Auf Befehl des Königs: Der Kabinets-Chef: Gärttner. #e#mmi Gedruckt bei G. Hasselbrink.