345 31. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 30. August 1876. Inhalt. Verfligung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine Revision der organischen Bestimmungen der polytechnischen Schule. Vom 21. August 1876. versügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend eine Revision der organischen Hestimmungen der polytechnischen Schule. Vom 21. August 1876. Nachdem die mittelst der Ministerial-Verfügung vom 16. April 1862 (Reg. Blatt S. 109 ff.) bekannt gemachten, durch Ministerial-Verfügung vom 18. Juli 1870 (Reg.= Blatt S. 339 ff.) modifizirten beziehungsweise ergänzten organischen Bestimmungen der polytechnischen Schule in Stuttgart infolge der weiteren Ausbildung der auf dieselbe vorbereitenden Lehranstalten und der damit zusammenhängenden Abtrennung der mathe- matischen Abtheilung des Polytechnikums einer durchgreifenden Revision unterworfen worden sind, werden, zufolge Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 18. d. M., in Nachstehendem neue organische Bestimmungen für das Polytechnikum zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Diese Bestimmungen treten mit dem Beginn des bevorstehenden nächsten Schuljahrs — 1. Oktober d. J. — in Wirksamkeit, vorbehältlich der in den ersten Tagen dieses Schuljahrs auf Grund der bisherigen Organisation noch einmal abzuhaltenden technischen Maturitätsprüfung. Stuttgart, den 21. August 1876. Geßler.