III. Taxe der Arbeiten für thierürztliche Heilmittel. Für eine Abkochung oder einen Aufguß Pfennig. bis zu 2 Pfund 25 über 2 Pfund für jedes weitere Pfund 5 Für die Dispensation eines nicht flüssigen Arzneimittels, wenn hiebei die Verwendung eines Gefässes nicht stattfindet, z. B. von Species, eines einzelnen Pulvers u. s. w. incl. Ab- wägen, Convolut und Signarr 10 Für die Bereitung einer Latwerge bis zu 1 Pfund . 20 für größere Mengen für iedes weitere Pfund. .5 Für das Anstoßen einer Masse zur Anfertigung von Pillen Bissen, Boli) bis zu 100 Garnm 135 für jede weitere 50 Gram. 3 Für die Formirung von Pillen (Bissen, Bolh incl. das Mehl zum Bestreuen bis zu 4 Stück für 1 Stüick 5 für jedes weitere Stük 3 Für die Mengung eines Pulvers oder von Speeies bis zu 1 Pfund 10 bei größeren Mengen für iedes weitere Pfund x. 3 Für das Theilen von Pulvern und Species incl. Abwägen, Convolut und Signatur das einzelne Paket bis zu 200 Gramm bei größeren Mengen für jede weitere 200 Gramm je Für die Bereitung einer Salel 2 Eine einzelne Wägung oder Tropfenzählung, welche zur Anfertigung oder Dispensation einer zum innern oder äußern Sn#