6 Unsere Staatsminister der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser Ver- ordnung beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 20. Dezember 1876. Karl. Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. · Auf Befehl des Königs, der Kabinetschef Gärttner. Verzeichniß derenigen Angestellten, auf welche die Pisciplinarstrafe der Haft Anwendung findet. Kanzleidiener, Kanzleiaufwärter, Kanzlei-Portiers, Gerichtsdiener; Aufseher und Aufseherinnen sowie Knechte bei den Strafanstalten; Bahnhofaufseher, Portiers und Saaldiener, Zugmeister, Condukteure, Wagenwärter; Diener bei der Dampfschifffahrtsverwaltung, bei der Montirungs-, Magazins= und Druck- materialien-Verwaltung; Postunterbedienstete; Telegraphenboten und Telegraphen-Aufseher; Bahn-, Stations= und Weichenwärter; Lokomotivführer, Maschinisten, Stenermänner und Schleppschiffführer; Lokomotiv= und Maschinenheizer, Matrosen, Schiffskassiere und Schiffsanbinder; Oberamtsdiener; Aufseher und Aufseherinnen bei den Arbeitshäusern; Oberwärter und Oberwärterinnen, Wärter und Wärterinnen, Weißzeugschließerinnen und Waschaufseherinnen, sowie Gärtner, Maschinisten, Heizer und Thorwarte bei den Staatsirren-Anstalten; Wärterinnen in der Landeshebammenschule; Gestütsaufseher und Gestütsknechte einschließlich der Stuten= und Fohlenhirten, Fahr- knechte und Brunnenwärter bei dem Landgestüt; Straßen-, Fluß-, und Schleusenwärter;