25 W 5. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 7. März 1877. Inhalt. Vei Fung des Justizministeriums, betreffend die Auflösung des Amtsnotariats Gundelsheim. Vom 23. Februar — Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des gewerblichen 1# anrgtere. Vom 26. Februar 1877. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend die Eichung und Stempelung von Gewichtsstücken, welche das Normalgewicht und das Passirgewicht des goldenen Fünfmarkstücks angeben. Vom 23. Februar 1877. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Spaichingen. Vom 3. März 1877. Versügung des Instizministeriums, betreffend die Ansiösung des Amtsnotariats Gundelsheim. Vom 23. Februar 1877. Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 23.d. M. zu genehmigen geruht haben, daß mit dem 1. Mai d. J. das Amtsnotariat Gundels- heim aufgelöst und die Gemeinden desselben: Bachenau, Böttingen, Gundelsheim, Höchstberg, Tiefenbach, dem Gerichtsnotariate Neckarsulm zugetheilt werden, so wird solches hiedurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 23. Februar 1877. Mittnacht. Hekanntmachung des Justizministerinms, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des gewerblichen LSachverständigenvereins. Vom 26. Februar 1877. Nachdem durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 22.b. M. der Bergrath Reusch in Wasseralfingen zum Mitglied des nach dem Reichsgesetze