129 W14. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Inhalt. Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Verkehrs-Anstalten, des Innern und der Finanzen, betressend die Ordnung für den Neckar-(Winter-) und Floßhafen in Heilbronn. Vom 9. Mai 1877. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Handelsvertrag mit Italien. Vom 16. Mai 1877. — Bekanntmachung des Oberamts Spaichingen, betressend die veränderte Klassen- eintheilung der Gemeinde Schörzingen. Vom 23. Mai 1877. versügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Ablheilung für Verkehrs-Austalten, des Innern und der Sinanzen, betreffend die Grdnung für den Ueckar- (Winker-) und Sloßhafen in teilbronn. Vom 9. Mai 1877. In Nachstehendem wird die Ordnung für den Neckar-(Winter-) und Floßhafen zu Heilbronn zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 9. Mai 1877. Mittnacht. Sick. Renner. Ordnung für den Reckar-(Winter-) Hafen und den Floßhafen in Heilbronn. I. Umfang des Neckar-(Winter-) und Floßhafen-Gebiets. S. 1. Das Neckar-(Winter-) und Floßhafen-Gebiet umfaßt: 1) das Neckarhafenbecken mit beiden Flügeln in seiner ganzen Ausdehnung, so- wie die Einfahrt zu demselben, mit