180 Unser Staatsminister der Justiz ist mit der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt. Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 12. Juli 1877. Karl. Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Auf Befehl des Königs: Der Kabinets-Chef: Gärttner. Die am 18. Juni 1877 zu Berlin ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblattes enthält: Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe. Vom 14. Juni 1877. Die am 26. Juni d. J. ausgegebene Nummer 29 enthält: Verordnung, betreffend die Einrichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts. Vom 18. Juni 1877. Die am 830. desselben Monats ausgegebene Nummer 30 enthält: Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden, betreffend die Verbindung des nieder- ländischen Kanalnetzes mit den Kanälen links der Ems auf preußischem Gebiete. Vom 12. Oktober 1876. Die am 4. Juli 1877 zu Berlin ausgegebene Nummer 31 enthält: Verordnung, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post= und Telegraphen= Verwaltung. Vom 29. Juni 1877. Die am 8. Juli 1877 daselbst ausgegebene Nummer 82 enthält: Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden. Vom 7. Juli 1877. Vna . Ê-— Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)