208 Vorstehende Bekanntmachung, wodurch die Bekanntmachung sämmtlicher Mini- sterien in diesem Betreff vom 15. Dezember 1875 Regierungsblatt Seite 604 und das daselbst Seite 609 bis 612 enthaltene Schema zu einem Quittungsbuch ent- sprechend abgeändert werden, wird hiemit unter Beifügung des Abdrucks dieses neuen Schemas, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Nachdem jedoch nunmehr die der Zahlungs-Designation für das Jahr 1877 beigedruckte Verhandlung mit Ende Juni bereits vollzogen ist, so ergeben sich für Württemberg folgende Uebergangsbestimmungen: 1) Die Jahreszahlungsdesignation pro 1877 ist mit dem Monat Juni 1877 als abgeschlossen zu betrachten und nun dem Quittungsbuch zu entnehmen. 2) Mit dem Monat Juli 1877 ist auf die folgende, zuvor nach dem neuen Schema auf die Monate April 1877 bis März 1878 abzuändernde Desig- nation überzugehen, und die nächste Verhandlung auf Ende September 1877 für die Monate Juli, August und September 1877 zu vollziehen. Stuttgart, den 24. Juli 1877. J. V. J. V. Mittnacht. Sick. Römer. Steinheil. Renner.