25. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 8.Oktober 1877. Inhalt. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den evangelischen Verein in Cannstatt. Vom 15. September 1877. — Bekanntmachung des Ministeriums des In- nern, betressend den Gewerbebetrieb der Ausländer im Umherziehen. Vom 19. September 1877. Lekanmmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlich- keit an den evangelischen Verein in Tannstatt. Vom 15. September 1877. Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 13. d. Mts. dem evangelischen Verein in Caunstatt, welcher seinen rechtlichen Wohnsitz daselbst hat, auf Grund der vorgelegten Statuten die nachgesuchte juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen haben, so wird dieß hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 15. September 1877. Für den Staatsminister: Fleischhauer. tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Gewerbebetrieb der Ausländer im Umherziehen. Vom 19. September 1877. Die vom Bundesrath des Deutschen Reichs auf Grund der Vorschrift in 8. 57 Abs. 3 der Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen über den Gewerbebetrieb der Ausländer