222 heben ist, wird der Betrag der von einhundert Kilogramm ungeschrotenen Malzes für die Gemeinde zu erhebenden Steuer auf zwei Mark fünfzig Pfennig festgesetzt. Unsere Staatsminister des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 22. Oktober 1877. Karl. Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. Auf Befehl des Königs, Der Kabinetschef: Gärttner. bekanntmachung des Ministerinms des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen persönlichbeit an die in Fellbach unter dem Namen „Dienstbotenheimat“ bestehende Anktalt. Vom 16. Oktober 1877. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 11.Oktober d. Is. der in Fellbach, Oberamts Cannstatt, domizilirten, den Namen „Dienstboten- heimat“ führenden Anstalt auf Grund der vorgelegten Statuten die juristische Persönlich- keit in Gnaden verliehen. Stuttgart, den 16. Oktober 1877. Sick. M # Gedruckt bei G. Hasselbrink. (Chr. Scheufele.)