231 * Zr 29. RNegierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 19. November 1877. Inhalt. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Konzession zur Einrichtung der Ketten= oder Kabel- schleppschissfahrt auf dem Neckar. Vom 14. November 1877. — Verfügung des Ministeriums des Innern, be- tressend den Gewerbebetrieb der Pfandleiher, Rückkaufshändler und Trödler. Vom 15. November 1877. bekanntmachung des Ministeriume des Innern, belresfend die Konzession zur Einrichlung der Retten- oder Rabelschleppschifffahrt auf dem Neckar. Vom 14. November 1877. Die unter der Firma „Schleppschifffahrt auf dem Neckar“ in Heilbronn gebildete Aktiengesellschaft hat die Konzession zur Anlage und zum Betrieb einer Ketten= oder Kabelschleppschifffahrt auf dem unter Königlich Württembergischer Landeshoheit stehenden Theile des Neckars zwischen Mannheim und Heilbronn erhalten und wird der Inhalt der Konzessionsurkunde in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 14. November 1877. Sick. Konzession zur Anlage und zum Betriebe einer Ketten= oder Kabelschleppschifffahrt auf dem unter Königlich Württembergischer Landeshoheit stehenden Theile des Neckars von Mannheim nach Heilbronn. Der unter der Firma „Schleppschifffahrt auf dem Neckar“ zu Heilbronn gegrün- deten Aktiengesellschaft wird mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 1. November 1877 unter nachstehenden Bedingungen die Erlaubniß ertheilt, auf dem unter der Königlich Württembergischen Landeshoheit stehenden Theile des Neckars