234 ganzen projektirten Strecke und demnächst nach Ablauf von je fünf Jahren oder mehr einer Revision zu unterwerfen. Zu diesem Behufe sind dem Königlich Württembergischen Ministerium des Innern oder den von ihm hierzu bestellten Kommissarien alle auf das Unternehmen bezüglichen Bücher, Rechnungen und sonstigen Schriftstücke auf Verlangen vorzulegen, sowie jede sonst gewünschte Auskunft zu ertheilen. Ergibt sich bei der Revision, daß der jährliche Reinertrag des Unternehmens im Durchschnitte der ersten drei Betriebsjahre, oder im Durchschnitte der fünf oder mehr Betriebsjahre einer folgenden Revisionsperiode, nach Abrechnung der zur Erhaltung des Materials erforderlichen Abschreibungen vom Anschaffungswerthe desselben und der statutenmäßig an die Verwaltung zu gewährenden, den Verwaltungskosten zuzurechnenden Tantiemen, jedoch einschließlich der statutenmäßig zum Reservefonds zurückzulegenden Beträge, zehn Procent des nachweislich in dem Unternehmen angelegten Kapitals über- stieg, so ist das Königlich Württembergische Ministerium des Innern befugt, eine der- artige Herabsetzung des Tarifs zu verlangen, daß der Reinertrag unter Zugrundlegung der während der Revisionsperiode durchschnittlich gemachten Einnahmen und Ausgaben zehn Procent jenes angelegten Kapitals muthmaßlich nicht übersteigt. §. 9. Die Unternehmerin hat den Betrieb nach Maßgabe des dem Königlich Württem- bergischen Ministerium des Innern einzureichenden und von diesem zu genehmigenden Planes, den Fall stehenden Eises oder Treibeises, von Hochfluth, ungewöhnlichen Wasser- mangels oder sonstiger Ereignisse höherer Gewalt ausgenommen, ununterbrochen fort- zusetzen. Wird der Betrieb durch Hindernisse unterbrochen, deren Beseitigung in der Macht der Unternehmerin liegt, so ist dieselbe verpflichtet, diese Hindernisse in der kürzesten Frist, in welcher es möglich ist, zu beseitigen und dann sofort den Betrieb wieder aufzunehmen. 8. 10. Dem Königlich Württembergischen Ministerium des Innern bleibt vorbehalten: a) über die Zusammensetzung, über das höchste Maß der Schnelligkeit und Bela-